Die häufigsten Fragen zum Kleingartenverein
Abfall
Jeder Pächter/jede Pächterin entsorgt anfallenden Abfall an seinem/ihrem Wohnort oder liefert ihn bei der Abfalldeponie an. Das gilt für Sperrmüll, Restmüll, Plastikmüll und Grünabfall, sofern dieser nicht kompostiert werden kann.
Es ist verboten, Abfall im Wald, den benachbarten Straßen oder Gärten zu entsorgen, Gartenabfälle dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden.
Siehe auch Grünabfall und Kompost.
Baustoffe
Bei der Auswahl der Baustoffe muss auch deren Entsorgung bedacht werden. Grundsätzlich kann vor Rückgabe des Gartens an den Verein der Rückbau von Bauwerken gefordert werden. Die Kosten der Entsorgung und des Rückbaus trägt der Pächter/die Pächterin.
Problematische Baustoffe müssen über die GFA entsorgt werden, auf der Internetseite der GFA gibt es hierzu weitere Informationen.
Bebauung
Der Garten darf mit einer Laube mit einer Größe von maximal 24 m2 bebaut werden, außerdem darf ein maximal 12 m2 großes Gewächshaus aufgestellt werden.
Betreten anderer Gärten
Das Betreten anderer, auch unverpachteter Gärten ist verboten, es darf nur in Begleitung durch den Vorstand oder die Gartenobleute erfolgen.
Bundeskleingartengesetz
Das Bundeskleingartengesetz gilt in der Kolonie, die Parzellen dürfen nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden, sie müssen kleingärtnerisch genutzt werden.
Elektrizität
In unserer Kolonie gibt es keinen Strom. Die Nutzung von Solaranlagen ist zulässig. Sie müssen jedoch bei Rückgabe des Gartens zurückgebaut werden, wenn der/die nachfolgende Pächter/in sie nicht übernehmen möchte.
Fahrzeuge
Die Wege der Kolonie dürfen nur mit Fahrrädern oder zu Fuß genutzt werden. Kraftfahrzeuge dürfen die Wege nur in Ausnahmefällen befahren. Siehe auch Wegepflege.
Gartengeräte
Der Verein verleiht zukünftig Gartengeräte. Diese Ausleihmöglichkeit wird gerade aufgebaut. Die Leihe erfolgt gegen ein Pfand und eine kleine Gebühr.
Gartennummern
Jeder Garten hat eine Nummer. Bei Schriftverkehr oder Fragen ist es hilfreich, wenn die Gartennummer angegeben wird. Bei allen Gärten wird in der nächsten Zeit die Nummerierung erneuert oder ergänzt, sofern nicht vorhanden. Diese Nummern dürfen nicht entfernt werden. Trotzdem kann jeder gerne auch zusätzlich eine eigene Nummer anbringen.
Gartenobleute
Zur Unterstützung des Vorstands gibt es für jeden der drei Wege in unserer Kolonie Gartenobleute. Sie unterstützen bei Fragen. Ihre Telefonnummern sind in den Schaukästen der Kolonie ausgehängt.
Gartenpflege
Die Gärten sind zu pflegen, das bedeutet, dass regelmäßig der Rasen gemäht und auch sonst im Garten gärtnerisch gearbeitet werden muss. Ist dies dauerhaft nicht der Fall, können Abmahnungen bis hin zur Kündigung ausgesprochen werden. Gibt es einen Grund, warum es mit der Gartenpflege vorübergehend mal nicht klappt, sollten der Vorstand oder die Gartenobleute informiert werden.
Gartentore
Die Tore zur Gartenkolonie sind nach dem Verlassen oder Betreten der Kolonie zu schließen, im Winter auch abzuschließen. Einen Schlüssel zu den Außentoren der Kolonie erhält jede/r Gartenpächter/in gegen ein Pfand von 5 EUR. Nach Beendigung eines Pachtvertrags ist der Schlüssel zurückzugeben, das Pfand wird dann zurückgezahlt.
Wer keinen Schlüssel hat, meldet dies bitte beim Vorstand oder den Gartenobleuten.
Gemeinschaftsarbeit
Jeder Pächter ist zu 8 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Jahr verpflichtet. Die aktuellen Termine sind in den Schaukästen in der Kolonie ausgehängt. Nichtgeleistete Gemeinschaftsarbeit wird zum Ende eines jeden Jahres in Rechnung gestellt und muss auf das in der Rechnung angegebene Konto überwiesen werden. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Pro Stunde nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit werden 15 EUR berechnet.
Grillen
Grillen im Garten ist selbstverständlich möglich. Insbesondere im Sommer sind tagesaktuelle Auflagen der Stadt Lüneburg in eigener Verantwortung zu beachten. In heißen und trockenen Zeiten muss in der Nähe des Grills immer Löschwasser oder ein Feuerlöscher bereitstehen. Bevor es wieder nach Hause geht, muss sämtliche Glut gelöscht sein.
Grünabfall
Sämtlicher im Garten anfallender Grünabfall sollte im Garten kompostiert werden, anderenfalls muss er über die GFA oder Zuhause entsorgt werden. Sobald die Gartenkolonie eine Postadresse hat, werden wir in den Abfallkalender der GFA aufgenommen, dann ist die Entsorgung von Grünabfall über die Müllabfuhr möglich. Das gilt ausschließlich für Grünabfall in Säcken, die bei der GFA gekauft werden müssen. Die Säcke dürfen ab 18:00 Uhr am Vorabend des Abfalltermins herausgestellt werden und dürfen nicht den Gehweg blockieren. Siehe auch Kompost.
Hunde
Hunde sind in der Kolonie willkommen, sie müssen an der Leine geführt werden und ihre Hinterlassenschaften können nicht in der Kolonie entsorgt werden.
Kompost
Grünabfall ist nach Möglichkeit im Garten zu kompostieren, so entsteht wertvolle Erde für den Garten. Sollte dies nicht möglich sein, gilt für den Grünabfall das gleiche wie für Müll. Fleischhaltige Essensreste gehören nicht auf den Kompost, denn sie ziehen Ratten an.
Wenn viel Strauchschnitt und Äste anfallen, bieten Benjeshecken Möglichkeit, diesen kompakt und in großer Menge zu verwerten.
Motorzeiten
Sie gelten für die Kolonie vom 1. Mai bis zum 30. September eines Jahres (z.B. für Motorrasenmäher, Motorpumpen, Stromaggregate) und sind derzeit von
Montag bis Freitag 7:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr
Samstag 7:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Die aktuellen Motorzeiten hängen auch in den Schaukästen aus. Siehe auch Ruhezeiten.
Müll
Siehe Abfall.
Offenes Feuer
Offenes Feuer ist in den Gärten verboten. Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden. Gerne darf der Grill benutzt werden, siehe dazu auch Grillen.
Pächter/-innen
Es gibt immer wieder freie oder frei werdende Gärten, für die neue Pächter/-innen gesucht werden, hierfür ist immer eine Bewerbung notwendig. Das Bewerberformular gibt es auf unserer Internetseite https://blw-lg-teichkoppel.de/
Möchte ein Pächter/eine Pächterin den Pachtvertrag beenden, muss der Garten immer schriftlich gekündigt werden. Ein Pachtjahr endet immer am 30.11. eines Kalenderjahrs. Der Verein hilft gerne bei der Nachpächtersuche, dazu kann entweder ein Zettel mit den notwendigen Informationen (Gartennummer, Kontaktinformationen) in den Briefkasten am Vereinsheim geworfen oder die Gartenobleute angesprochen werden. Hat ein Pächter/eine Pächterin schon eine/n Interessenten/-in für den frei werdenden Garten, muss dieser eine Bewerbung abgeben und akzeptiert werden, bevor der Garten übernommen werden kann.
Für einen abzugebenen Garten insbesondere ohne Nachtpächter kann der Pächter ein Wertgutachten gegen eine Gebühr von 70 EUR beauftragen, im Verein sind hierfür Personen geschult. Der Gartenwert kann erst ausgezahlt werden, wenn ein Nachpächter gefunden wurde.
Rücksichtnahme
Wir wünschen uns allgemein Rücksichtnahme auf die Mitmenschen und ein freundliches Miteinander. Musik, die mehr als den eigenen Garten beschallt, ist unerwünscht.
Ruhezeiten
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen darf ganzjährig keine lärmende Arbeit und keine Motorarbeit erfolgen. Siehe auch Motorzeiten.
Tiere
In der Kolonie ist keine Tierhaltung erlaubt. Siehe auch Hunde.
Wasser
In unserer Kolonie gibt es kein fließendes Wasser. Gießwasser kann durch das Sammeln von Regenwasser gewonnen werden.
Wegepflege
Der Weg vor jedem Garten muss von dem Pächter/der Pächterin instand gehalten und gepflegt werden.
Nach dem Befahren der Wege durch ein Kraftfahrzeug muss der benutzte Weg zügig wieder verlassen werden, der Wege muss vom Kraftfahrer/-in sofern erforderlich gereinigt und ggf. wieder in Stand gesetzt werden.
Wertgutachten
Vor der Abgabe eines Gartens sollte ein Wertgutachten erstellt werden. Hierfür gibt es geschulte Personen, der Kontakt kann über den Vorstand oder die Gartenobleute erfolgen.
Zäune
Die Zäune der Gärten müssen von dem Pächter/der Pächterin instand gehalten und gepflegt werden. Die Zaunhöhe darf maximal 120 cm betragen. Die Zäune, die zum Garten gehören, sind jeweils der vordere Zaun mit dem Gartentor, der hintere Zaun soweit vorhanden, außerdem gehört jeweils der rechte seitliche Zaun zum Garten.
