FAQ

Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V.
Unterbezirk Lüneburg I
Kolonie „Teichkoppel“

Die häufigsten Fragen zum Kleingartenverein

Abfall

Siehe Kompost und Müll.

Baustoffe

Es wird darum gebeten, bei der Auswahl der Baustoffe auch deren Entsorgung zu bedenken, Grundsätzlich kann vor Rückgabe des Gartens an den Verein der Rückbau von Bauwerken gefordert werden. Die Kosten der Entsorgung und des Rückbaus trägt der Pächter.

Problematische Baustoffe müssen über die GFA entsorgt werden, auf der Internetseite der GFA gibt es hierzu weitere Informationen.

Bundeskleingartengesetz

Das Bundeskleingartengesetz gilt in der Kolonie, die Parzellen dürfen nicht zum dauerhaften Wohnen oder für andere Verwendungen genutzt werden.

Elektrizität

In unserer Kolonie gibt es keinen Strom.

Gartenobleute

Zur Unterstützung des Vorstands gibt es für jeden der drei Wege in unserer Kolonie Gartenobleute.

Gemeinschaftsarbeit

Jeder Pächter ist zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet. Die aktuellen Termine für die Gemeinschaftsarbeit sind in den Schaukästen in der Kolonie ausgehängt.

Grünabfall

Siehe Kompost.

Hunde

Hunde sind in der Kolonie willkommen, sie müssen an der Leine geführt werden und ihre Hinterlassenschaften können nicht in der Kolonie entsorgt werden.

Kompost

Grünabfall ist nach Möglichkeit im Garten zu kompostieren. Sollte dies nicht möglich sein, gilt für den Grünabfall das gleiche wie für Müll.

Wenn viel Strauchschnitt und Äste anfallen, bieten Benjeshecken Möglichkeit, diesen kompakt und in großer Menge zu verwerten.

Pächter/-innen

Freie oder frei werdende Gärten suchen neuen Pächter/-innen, hierfür ist immer eine Bewerbung notwendig.

Möchte ein Pächter/eine Pächterin den Pachtvertrag beenden, so muss der Garten schriftlich gekündigt werden. Ein Pachtjahr endet immer zum Ende eines Kalenderjahrs. Der Verein ist gerne bei der Nachpächtersuche behilflich, dazu kann entweder ein Zettel mit den notwendigen Informationen (Gartennummer, Kontaktinformationen) in den Briefkasten am Vereinsheim geworfen oder die Gartenobleute angesprochen werden, ihre Kontaktdaten hängen in den Schaukästen aus. Auch wenn ein Pächter/eine Pächterin schon eine/n Interessenten/-in für den frei werdenden Garten hat, müssen eine Bewerbung und eine schriftliche Kündigung erfolgen.

Für einen abzugebenen Gartne kann der Pächter ein Wertgutachten gegen eine Gebühr von 70 EUR beauftragt werden, im Verein sind hierfür Personen geschult. Der Gartenwert kann erst ausgezahlt werden, wenn ein Nachpächter gefunden wurde.

Müll

Jeder Pächter/jede Pächterin entsorgt den anfallenden Müll an seinem/ihrem Wohnort oder liefert ihn direkt bei der Abfalldeponie an. Das gilt für Sperrmüll, Restmüll, Plastikmüll und Grünabfall, sofern dieser nicht kompostiert werden kann. Anfallender Müll darf nicht in den umliegenden Wohngebieten entsorgt werden.

Schlüssel

Einen Schlüssel zu den Außentoren der Kolonie erhält jede/r Gartnepächter/in gegen ein Pfand von 5 EUR. Nach Beendigung eines Pachtvertrags ist der Schlüssel zurückzugeben, das Pfand wird dann zurückgezahlt,

Wasser

In unserer Kolonie gibt es kein fließendes Wasser. Gießwasser kann durch das Sammeln von Regenwasser gewonnen werden.

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